Pflege - Check
Regelmäßige Pflegebesuche sind Pflicht für Menschen, die Pflegegeld bekommen.
Für alle Pflegebedüftigen die zu Hause leben und Pflegegeld erhalten sind sog. Beratungsbesuche nach §37 Absatz 3 SGB XI (Pflegegesetz) verpflichtend. Wer diese Fristen versäumt, riskiert (zunächst) eine Kürzung seines Pflegegeldes um 50%. Bei Pflegrad 2 und 3 bedeutet das laut Pflegegesetz eine Beratung alle sechs Monate, bei Pflegegrad 4 und 5 alle drei Monate. Ich berate nach dem Pflegegesetz. Mein Besuch ist für Sie kostenfrei, ich rechne direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
Mein Name ist Florian Hilmer
Ich bin als Krankenpfleger Pflegefachkraft und von allen gesetzlichen Pflegekassen und privaten Krankenversicherungen für Beratungsbesuche anerkannt. Seit 1995 bin ich in der ambulanten Pflege aktiv und habe unzählige Beratungseinsätze erlebt und MdK-Einstufungen begleitet. Ich bin im Stadtgebiet und Landkreis Bamberg unterwegs. Zum Verständnis: Ich bin nicht die Pflegepolizei und kontrolliere nichts. Ich schaue in ihrem Auftrag, ob die Versorgung zu Hause passt und beantworte Ihre Fragen.